Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Deutsch-Polnischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit
Deutsch-Pọlnischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, internat. Vertrag, unterzeichnet am 17. 6. 1991, dient - unter ausdrückl. Bezugnahme auf den Dt.-Frz. Vertrag (1963) - der Aussöhnung beider Nationen. Im Vertragswerk ist erstmals die Existenz einer dt. Minderheit in Polen förmlich anerkannt. Entsprechend dem dt.-frz. Vorbild wurde zugleich ein Vertrag über die Errichtung eines Deutsch-Polnischen Jugendwerkes geschlossen. Gleichzeitig wurde die Bildung eines bilateralen Umweltrates vereinbart. Die Verträge traten am 16. 1. 1992 in Kraft.
Deutsch-Pọlnischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, internat. Vertrag, unterzeichnet am 17. 6. 1991, dient - unter ausdrückl. Bezugnahme auf den Dt.-Frz. Vertrag (1963) - der Aussöhnung beider Nationen. Im Vertragswerk ist erstmals die Existenz einer dt. Minderheit in Polen förmlich anerkannt. Entsprechend dem dt.-frz. Vorbild wurde zugleich ein Vertrag über die Errichtung eines Deutsch-Polnischen Jugendwerkes geschlossen. Gleichzeitig wurde die Bildung eines bilateralen Umweltrates vereinbart. Die Verträge traten am 16. 1. 1992 in Kraft.
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