Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Deutsch-Französischer Vertrag
Deutsch-Französischer Vertrag(Elysée-Vertrag), abgeschlossen am 22. 1. 1963 zw. Bundeskanzler K. Adenauer und Präs. C. de Gaulle im Elysée-Palast; sollte als Ausdruck der dt.-frz. Aussöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg eine dauerhafte Zusammenarbeit sicherstellen. Vereinbart wurde das Deutsch-Französische Jugendwerk für den Jugendaustausch. Im Rahmen des D.-F. V. unterzeichneten Staatspräs. F. Mitterrand und Bundeskanzler H. Kohl am 22. 1. 1988 ein Zusatzprotokoll über die Errichtung eines Deutsch-Französischen Rates für Verteidigung und Sicherheit sowie ein Protokoll über die Gründung eines Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrates, der die Wirtschafts-, Finanz-, Haushalts- und Währungspolitik beider Staaten abstimmen und koordinieren soll.
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