Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Deregulierung
Deregulierung [lat.], wirtschaftspolit. Programm, v. a. im Rahmen angebotsorientierter Wirtschaftspolitik, mit dem Ziel, den staatl. Einfluss auf die Wirtschaft zu verringern, Entscheidungsspielräume für Unternehmen zu schaffen (v. a. für Investitionen), um insgesamt das wirtsch. Wachstum zu begünstigen und die Schattenwirtschaft einzudämmen. Der Staat soll sich durch die Zurücknahme von gesetzl. Reglementierungen auf die Schaffung von Rahmenbedingungen für die marktwirtsch. Selbststeuerung beschränken. Zur D. zählen u. a. Maßnahmen der (Re-)Privatisierung, die Abschaffung wettbewerbl. Ausnahmebereiche sowie der Abbau »bürokrat. Hemmnisse«, z. B. im Bau-, Sozial-, Arbeits- und Umweltrecht (Bürokratie).
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