Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Depotunterschlagung
Depotunterschlagung[de'po-], als Sonderfall der Unterschlagung die rechtswidrige Verfügung des kaufmänn. Verwahrers über hinterlegte Wertpapiere, strafbar nach § 34 Depotgesetz.
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