Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Depotstimmrecht
Depotstimmrecht[de'po-], die Ausübung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung einer AG durch ein Kreditinstitut (daher auch »Bankenstimmrecht«) für die in seinem Depot befindl. Aktien. Die Bank darf das D. nur als Bevollmächtigte des Aktionärs (daher auch »Vollmachtstimmrecht«), nicht in eigenem Namen ausüben. Kritiker befürchten, dass mithilfe des D. der Einfluss von Banken auf AG verstärkt wird (z. B. Erhöhung der Einflussmöglichkeiten als Hausbank und Kreditgeber ohne direkte Kapitalbeteiligung) und Interessenkonflikte zw. Bank, AG und Aktionären zugunsten der Banken gelöst werden.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Depotstimmrecht