Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Depot
Depot[de'po, frz.] das,
1) allg.: Aufbewahrungsort für bewegl. Sachen; Lager.
2) Bankwesen: bei einem Kreditinst. zur Verwahrung und Verwaltung hinterlegte Wertgegenstände oder Wertpapiere. Im D.-Geschäft werden geschlossene D. (die Bank sorgt nur für sichere Aufbewahrung) und offene D. (die Verwahrung und Verwaltung durch die Bank unterliegen dem Ges. über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren vom 4. 2. 1937, D.-Gesetz) unterschieden. Grundformen sind Sonderverwahrung (Streifband-D.), bei der die hinterlegten Stücke getrennt von den Beständen anderer Hinterleger aufbewahrt werden, und Sammelverwahrung (Sammel-D.), bei der die Einleger Miteigentum nach Bruchteilen am Sammelbestand haben. Die Banken erheben für das D.-Geschäft i. d. R. D.-Gebühren.
3) Weinherstellung: bittere, feste Ablagerungen v. a. aus alten Rotweinen (daher Abfüllung auf Karaffen).
Depot[de'po, frz.] das,
1) allg.: Aufbewahrungsort für bewegl. Sachen; Lager.
2) Bankwesen: bei einem Kreditinst. zur Verwahrung und Verwaltung hinterlegte Wertgegenstände oder Wertpapiere. Im D.-Geschäft werden geschlossene D. (die Bank sorgt nur für sichere Aufbewahrung) und offene D. (die Verwahrung und Verwaltung durch die Bank unterliegen dem Ges. über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren vom 4. 2. 1937, D.-Gesetz) unterschieden. Grundformen sind Sonderverwahrung (Streifband-D.), bei der die hinterlegten Stücke getrennt von den Beständen anderer Hinterleger aufbewahrt werden, und Sammelverwahrung (Sammel-D.), bei der die Einleger Miteigentum nach Bruchteilen am Sammelbestand haben. Die Banken erheben für das D.-Geschäft i. d. R. D.-Gebühren.
3) Weinherstellung: bittere, feste Ablagerungen v. a. aus alten Rotweinen (daher Abfüllung auf Karaffen).