Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Denkmalpflege
Denkmalpflege, die kulturell begründete und im Denkmalschutz auch gesetzlich geregelte Erhaltung historisch, städtebaulich, künstlerisch oder technisch bedeutsamer Bauwerke unter Berücksichtigung lebensnaher Nutzung und Bezogenheit zum Orts- und Landschaftsbild sowie die Restaurierung und Aufbewahrung von Kunstwerken (Bildhauerei, Malerei, Kunstgewerbe). Die D. ist in den meisten Ländern eine staatl. Aufgabe, in Dtl. ist sie auf Länderebene organisiert; internat. Organisation ICOMOS, gegr. 1965, Sitz: Paris. Im Rahmen internat. Abkommen wird der Denkmalschutz durch die Haager Konvention vom 14. 5. 1954 (bei bewaffneten Konflikten), das Europ. Kulturabkommen vom 19. 12. 1954, das Europ. Übereinkommen zum Schutz archäolog. Kulturguts vom 6. 5. 1969 und das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Weltkulturerbe) vom 23. 11. 1972 berücksichtigt.
Literatur:
Kiesow, G.: Einführung in die D. Darmstadt 31995.
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