Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Delkredere
Delkredere[italien.] das,
1) Handelsrecht: Gewährleistung für die Erfüllung einer Forderung durch einen Dritten; übernimmt bes. der Kommissionär gegenüber dem Kommittenten und der Handelsvertreter gegenüber dem Unternehmer, wofür er i. d. R. eine D.-Provision bezieht.
2) Rechnungswesen: Wertberichtigung für uneinbringl. und zweifelhafte Forderungen in der Bilanz (§ 253 HGB).
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