Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Delegation
Delegation[lat.] die,
1) allg.: Abordnung, Ausschuss von Bevollmächtigten.
2) Recht: die Übertragung der Zuständigkeiten eines Staatsorgans auf ein anderes, bes. der Kompetenz zum Erlass von Verordnungen von gesetzgebenden Körperschaften auf Verwaltungsorgane (erfolgt durch Gesetz).
Delegation[lat.] die,
1) allg.: Abordnung, Ausschuss von Bevollmächtigten.
2) Recht: die Übertragung der Zuständigkeiten eines Staatsorgans auf ein anderes, bes. der Kompetenz zum Erlass von Verordnungen von gesetzgebenden Körperschaften auf Verwaltungsorgane (erfolgt durch Gesetz).