Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Dauerschuldverhältnis
Dauerschuldverhältnis,Schuldverhältnis, das sich nicht im einmaligen Austausch von Leistungen erschöpft, sondern die Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen begründet, z. B. Miet-, Arbeitsvertrag. D. können aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Dauerschuldverhältnis,Schuldverhältnis, das sich nicht im einmaligen Austausch von Leistungen erschöpft, sondern die Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen begründet, z. B. Miet-, Arbeitsvertrag. D. können aus wichtigem Grund gekündigt werden.