Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Dativ
Dativ[lat.] der, Wemfall, der 3. Fall der Deklination, bezeichnet eine Person oder Sache, auf die sich die durch das Verb ausgedrückte Handlung indirekt bezieht: ich schulde ihr Geld. Im dt. Satz kann der D. mehrere Funktionen bezeichnen, z. B. den Besitz: der Ring gehört mir (possessiver D.) oder den Zweck: er lebt nur seiner Familie (finaler D.).
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