Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Datenverarbeitung
Datenverarbeitung,Abk. DV (engl. Dataprocessing), i. w. S. jeder Prozess, bei dem Eingangsdaten mit oder ohne techn. Hilfsmittel durch Erfassung, Speicherung und Bearbeitung in Ausgangsdaten umgewandelt werden; i. e. S. Informationsverarbeitung mittels Computer einschl. der in einem Computer ablaufenden Prozesse zur Verarbeitung von numer. oder alphanumer. Zeichen (elektron. Datenverarbeitung, Abk. EDV). Eine umfassende organisator. Kombination von Hard- und Software zur D. bezeichnet man als D.-System. Sein techn. Hauptbestandteil ist die D.-Anlage, deren zentrale Baueinheit meist ein Digitalrechner (der Computer, digitale D.), ein Analogrechner (analoge D.) oder ein Hybridrechner ist. Die D. beginnt mit der Datenerfassung. Die Daten werden dann auf einen Datenträger übertragen, der zur Eingabe in die D.-Anlage dient. An die eigentl. Verarbeitung schließt sich die Datenausgabe an. Bei dezentraler Datenbenutzung ist eine Datenübertragung oder Datenfernverarbeitung notwendig.
Die Anwendungen der D. betreffen neben der kommerziellen D. (Buchhaltung, Finanzen usw.), kommunalen D. (Recht, Verwaltung) u. a. Gebieten bes. den technisch-wiss. Bereich v. a. zur modellmäßigen Erfassung und Simulation von Prozessen sowie zur Steuerung und Kontrolle von Abläufen (Prozess-D.). Durch Datenbanken werden die Möglichkeiten der D. erweitert.
Literatur:
Peter Müller Lexikon der D., hg. v. u. a. Neuausg. Berlin u. a. 81992.
Pongratz, R.: EDV-Grundlagen. Neuausg. Vaterstetten 1993.
Ceruzzi, P. E.: A history of computing. Neudr. Cambridge, Mass., 1998.
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