Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Daktyloskopie
Daktyloskopie[grch.] die (Fingerabdruckverfahren), Wiss. vom Hautrelief der Finger, auch der Handfläche und Fußsohle. Die Auswertung der Merkmale des Hautleistenreliefs, bes. der Fingerbeeren, also der Fingerabdrücke, dient v.a. dem polizeil. Erkennungsdienst (Identifizierung); nach § 81b StPO dürfen dafür, ebenso wie für Zwecke der Durchführung eines Strafverfahrens, Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen werden. Die D. beruht auf der Unveränderlichkeit des Leistenbildes (Papillarlinien) während des ganzen Lebens und auf der Fülle von Einzelmerkmalen, die in individueller (zufälliger), aber absolut stabiler Kombination Wiederholungen desselben Bildes bei einem anderen Menschen als praktisch ausgeschlossen gelten lässt. Mit computergesteuerten Anlagen können in kurzer Zeit Fingerabdrücke mit den umfangreichen Abdrucksammlungen der Kriminalämter verglichen und gegebenenfalls einem bestimmten Individuum zugeordnet werden.
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