Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Daimyō
Daimyō,Bez. der früheren japan. Territorialfürsten, die in ihren Lehen die Gerichtshoheit innehatten und dort die Zivil- und Militärverwaltung ausübten; sie unterlagen dabei jedoch einer strengen Kontrolle durch die Verwaltung des Shōguns. Im Zuge der Meiji-Reformen gaben die D. 1869 ihre Rechte dem Kaiser zurück.
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