Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
County
County['kaʊntɪ; engl., von lat. comitatus »Grafschaft«] die,
1) in Großbritannien Gerichts- und Verwaltungsbezirk zur örtl. Selbstverwaltung mit einem für drei Jahre gewählten Grafschaftsrat (C. Council). Durch die grundlegende Gebietsreform im Rahmen des Local Government Act (1972) wurde die Zahl der C. in England und Wales erheblich verringert; außerdem wurden Grafschaftsdistrikte (C. Districts) als einheitl. Untergliederung der C. geschaffen; für London gelten Besonderheiten.
2) in den USA mit Ausnahme von Louisiana (dort: Parish) Verw.- und Gerichtsbezirk der Einzelstaaten mit gewählten Räten (Boards), die Rechtsetzungs- und Verw.befugnisse haben.
County['kaʊntɪ; engl., von lat. comitatus »Grafschaft«] die,
1) in Großbritannien Gerichts- und Verwaltungsbezirk zur örtl. Selbstverwaltung mit einem für drei Jahre gewählten Grafschaftsrat (C. Council). Durch die grundlegende Gebietsreform im Rahmen des Local Government Act (1972) wurde die Zahl der C. in England und Wales erheblich verringert; außerdem wurden Grafschaftsdistrikte (C. Districts) als einheitl. Untergliederung der C. geschaffen; für London gelten Besonderheiten.
2) in den USA mit Ausnahme von Louisiana (dort: Parish) Verw.- und Gerichtsbezirk der Einzelstaaten mit gewählten Räten (Boards), die Rechtsetzungs- und Verw.befugnisse haben.