Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Corpus Iuris Civilis
Cọrpus Iuris Civilis[lat.] das, eine mit Gesetzeskraft ausgestattete Sammlung des röm. Rechts, die Kaiser Justinian I. 528-542 zusammenstellen ließ. Sie umfasst: 1) die Institutionen, ein amtl. Lehrbuch, 2) die Digesten oder Pandekten, 50 Auszüge aus den Schriften röm. Juristen, 3) den Codex Justinianus, rd. 4 600 kaiserl. Erlasse aus der Zeit von Hadrian bis Justinian I., und 4) die Novellen, Nachtragsgesetze Justinians I. Das C. I. C. wurde im MA. durch die Rechtsschulen der Glossatoren und Kommentatoren bearbeitet und gelangte in dieser Form auch in Dtl. zur Geltung (Rezeption). Als »Gemeines Recht« galt es teilweise bis zum In-Kraft-Treten des BGB (1900).
Cọrpus Iuris Civilis[lat.] das, eine mit Gesetzeskraft ausgestattete Sammlung des röm. Rechts, die Kaiser Justinian I. 528-542 zusammenstellen ließ. Sie umfasst: 1) die Institutionen, ein amtl. Lehrbuch, 2) die Digesten oder Pandekten, 50 Auszüge aus den Schriften röm. Juristen, 3) den Codex Justinianus, rd. 4 600 kaiserl. Erlasse aus der Zeit von Hadrian bis Justinian I., und 4) die Novellen, Nachtragsgesetze Justinians I. Das C. I. C. wurde im MA. durch die Rechtsschulen der Glossatoren und Kommentatoren bearbeitet und gelangte in dieser Form auch in Dtl. zur Geltung (Rezeption). Als »Gemeines Recht« galt es teilweise bis zum In-Kraft-Treten des BGB (1900).