Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Conubium
Conubium[lat.] das, röm. Recht: die Fähigkeit bestimmter Personen, miteinander eine gültige Ehe einzugehen (fehlte urspr. z. B. bei Verschiedenheit des Standes).
Conubium[lat.] das, röm. Recht: die Fähigkeit bestimmter Personen, miteinander eine gültige Ehe einzugehen (fehlte urspr. z. B. bei Verschiedenheit des Standes).