Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Commonwealth of Nations
Commonwealth of Nations['kɔmənwelθ əv 'neɪʃnz], offizielle Bez. für eine Staatengemeinschaft, die aus dem früheren British Empire (Britisches Reich und Commonwealth) hervorgegangen ist. Im Westminster-Statut von 1931 wurde zunächst der Name British C. of N. verfassungsrechtlich festgelegt; im Zuge der Entkolonialisierung verstand sich die Gemeinschaft nicht mehr als »british«, sondern als »multiracial« (vielrassiges) C. of N. Es besteht aus Members of the Commonwealth, unabhängigen, gleichberechtigten und in freier Vereinigung verbundenen Staaten, in denen der brit. Monarch entweder Staatsoberhaupt ist und durch einen Generalgouv. vertreten wird (z. B. in Kanada, Neuseeland oder im Austral. Bund) oder lediglich symbolisch als Haupt des C. of N. anerkannt ist (z. B. in den Republiken Indien, Bangladesh und Namibia sowie in den Monarchien Malaysia oder Tonga). Den unabhängigen Staaten des C. of N. steht der Austritt aus dem Verband jederzeit frei; eine gegenseitige Bündnispflicht besteht nicht. Alle zwei Jahre finden Konferenzen der Staats- und Reg.chefs (Commonwealth-Konferenzen) statt, die der Klärung gemeinsamer Probleme dienen. Seit 1965 unterhalten die Mitgliedsländer in London ein Commonwealth-Sekretariat. 1971 wurde ein Commonwealth-Fonds für techn. Zusammenarbeit gegründet.
▣ Literatur:
I. M. Cumpston. The growth of the British Commonwealth 1880-1932, hg. v. London 1973.
⃟ Gallagher, J.: The decline, revival and fall of the British Empire. Cambridge u. a. 1982.
⃟ The Cambridge illustrated history of the British Empire, hg. v. P. J. Marshall. Cambridge u. a. 1996.
Commonwealth of Nations['kɔmənwelθ əv 'neɪʃnz], offizielle Bez. für eine Staatengemeinschaft, die aus dem früheren British Empire (Britisches Reich und Commonwealth) hervorgegangen ist. Im Westminster-Statut von 1931 wurde zunächst der Name British C. of N. verfassungsrechtlich festgelegt; im Zuge der Entkolonialisierung verstand sich die Gemeinschaft nicht mehr als »british«, sondern als »multiracial« (vielrassiges) C. of N. Es besteht aus Members of the Commonwealth, unabhängigen, gleichberechtigten und in freier Vereinigung verbundenen Staaten, in denen der brit. Monarch entweder Staatsoberhaupt ist und durch einen Generalgouv. vertreten wird (z. B. in Kanada, Neuseeland oder im Austral. Bund) oder lediglich symbolisch als Haupt des C. of N. anerkannt ist (z. B. in den Republiken Indien, Bangladesh und Namibia sowie in den Monarchien Malaysia oder Tonga). Den unabhängigen Staaten des C. of N. steht der Austritt aus dem Verband jederzeit frei; eine gegenseitige Bündnispflicht besteht nicht. Alle zwei Jahre finden Konferenzen der Staats- und Reg.chefs (Commonwealth-Konferenzen) statt, die der Klärung gemeinsamer Probleme dienen. Seit 1965 unterhalten die Mitgliedsländer in London ein Commonwealth-Sekretariat. 1971 wurde ein Commonwealth-Fonds für techn. Zusammenarbeit gegründet.
▣ Literatur:
I. M. Cumpston. The growth of the British Commonwealth 1880-1932, hg. v. London 1973.
⃟ Gallagher, J.: The decline, revival and fall of the British Empire. Cambridge u. a. 1982.
⃟ The Cambridge illustrated history of the British Empire, hg. v. P. J. Marshall. Cambridge u. a. 1996.