Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Clausula rebus sic stantibus
Clausula rebus sịc stạntibus[lat. »Klausel der gleich bleibenden Umstände«], Recht: der stillschweigende Vorbehalt, dass ein Vertrag nur so lange gelten soll, wie die Verhältnisse, die beim Abschluss für wesentlich erachtet worden sind, fortbestehen. Sie wird im Zivilrecht von der Rechtsprechung überwiegend abgelehnt, da sie dem Prinzip der Vertragstreue widerspreche. Funktionell kommt ihr aber die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage gleich. Im Völkerrecht Auflösungsgrund für einen Vertrag, dessen Geschäftsgrundlage sich in grundlegender und den Vertragsvollzug beeinflussender Weise verändert hat. Da die C. r. s. s. das Grundprinzip der Vertragstreue durchbricht, ist sie an enge Voraussetzungen gebunden.
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