Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Civil Service
Civil Service['sɪvɪl 'sə:vɪs, engl.],
1) in Großbritannien der öffentl. Verw.dienst der Krone (ohne Richter und Lehrer), er wird v. a. durch Kabinettsbefehle geregelt.
2) in den USA der nur für den Bund einheitlich geregelte Verw.dienst. Das seit 1829 bestehende »Beutesystem« (spoils system: Besetzung der Dienststellen durch die jeweils regierende polit. Partei; keine Beamten auf Lebenszeit) wurde 1883 durch das Leistungssystem ersetzt (Berufsbeamte).
Civil Service['sɪvɪl 'sə:vɪs, engl.],
1) in Großbritannien der öffentl. Verw.dienst der Krone (ohne Richter und Lehrer), er wird v. a. durch Kabinettsbefehle geregelt.
2) in den USA der nur für den Bund einheitlich geregelte Verw.dienst. Das seit 1829 bestehende »Beutesystem« (spoils system: Besetzung der Dienststellen durch die jeweils regierende polit. Partei; keine Beamten auf Lebenszeit) wurde 1883 durch das Leistungssystem ersetzt (Berufsbeamte).