Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Civil Rights
Civil Rights['sɪvɪl 'raɪts, engl.], die Bürgerrechte; grundrechtsähnliche Verbürgungen in den Verf. des Bundes und der Gliedstaaten der USA, die jegliche Ungleichbehandlung (Diskriminierung) von Bürgern wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, Abstammung oder Religion verhindern sollen und neben die Freiheitsrechte des Einzelnen zur Verteidigung gegen staatl. Übergriffe treten. Im Anschluss an den Sezessionskrieg (1861-65) wurden einige C. R. Acts (Bürgerrechts-Ges.) erlassen, die v. a. die farbige Bev. vor diskriminierender Behandlung schützen sollten, jedoch vom Obersten Ger. für verfassungswidrig erklärt wurden. Erst seit 1957 konnten Bürgerrechts-Ges. verabschiedet werden, die eine Gleichstellung der Farbigen v. a. bei Wahlen, im Arbeitsleben, in der Ausbildung und bei der Benutzung von öffentl. Einrichtungen i. w. S. herbeiführen sollen sowie die nicht gerechtfertigte Schlechterstellung von Ausländern und nichtehel. Kindern und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbieten. Ihre Einhaltung wird vom Generalstaatsanwalt und besonderen Bundesbehörden überwacht.
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