Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Chromosomen
Chromosomen[k-; grch. »Farbkörper«], fadenförmige Gebilde in den Zellkernen, Träger der Erbanlagen. Sie sind anfärbbar und während der Kernteilung lichtmikroskopisch sichtbar. Jedes C. besteht aus zwei ident. Haupthälften, den Chromatiden. Die C. sind in den Keimzellen einfach (haploider C.-Satz durch Reduktionsteilung), in den übrigen Zellen des Körpers doppelt (diploider C.-Satz) vorhanden und lassen sich zu Paaren ordnen. Die C. eines C.-Paares werden als homologe C. bezeichnet, sie sind in Funktion und meist auch Form gleich. Anzahl und Form der C.-Paare sind für jede Tier- und Pflanzenart konstant, ihre Zahl schwankt zw. einem und über 100. Die Keimzellen des Menschen bestehen aus 23, die übrigen Körperzellen aus 46 C., 22 Paaren von Autosomen und einem Paar von Heterosomen oder Geschlechtschromosomen. Die Autosomen sind in Zellen weibl. und männl. Organismen gleich, die Heterosomen dagegen ungleich, sie sind geschlechtsbestimmend und bestehen bei Mensch und höheren Tieren aus X- und Y-Chromosomen. Weibl. Geschlecht ist durch das Vorliegen von zwei X-C., männl. durch ein X- und ein Y-C. gekennzeichnet. Ein bei der Befruchtung im männl. Spermium vorhandenes X- oder Y-C. entscheidet über das Geschlecht eines neuen Lebewesens. - Der wichtigste Bestandteil der C. ist die Desoxyribonucleinsäure (DNS). Sie ist der stoffl. Grundträger der genet. Information, kann sich und ihren Informationsgehalt verdoppeln und programmiert die Eiweißsynthese der Zelle. Die DNS durchzieht in Form langer Fäden die C., auf denen hintereinander liegend die funktionellen Einheiten der Vererbung, die Gene, unterschieden werden können.
Literatur:
Traut, W.: C. Klass. u. molekulare Cytogenetik. Berlin u. a. 1991.
Knippers, R.: Molekulare Genetik. Stuttgart u.a. 71997.
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