Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Chipkarte
Chipkarte ['tʃɪp-], einen Speicherchip oder programmierbaren Mikroprozessorchip enthaltende Kunststoffkarte. Auf dem eingeschweißten Speicherchip oder Mikroprozessor können verschiedene, abrufbare anonyme Daten (z. B. Telefonkarte) oder individuelle bzw. persönl. Daten (z. B. beim Krankenversicherungsausweis) gespeichert werden. Die C. wird zur Bedienung von Zugangskontrollsystemen, v. a. aber als Kreditkarte im bargeldlosen Zahlungsverkehr eingesetzt (elektronische Geldbörse, POS-Systeme).
Chipkarte ['tʃɪp-], einen Speicherchip oder programmierbaren Mikroprozessorchip enthaltende Kunststoffkarte. Auf dem eingeschweißten Speicherchip oder Mikroprozessor können verschiedene, abrufbare anonyme Daten (z. B. Telefonkarte) oder individuelle bzw. persönl. Daten (z. B. beim Krankenversicherungsausweis) gespeichert werden. Die C. wird zur Bedienung von Zugangskontrollsystemen, v. a. aber als Kreditkarte im bargeldlosen Zahlungsverkehr eingesetzt (elektronische Geldbörse, POS-Systeme).