Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Chancengleichheit
Chancengleichheit['ʃã:sən-], gesellschafts- und kulturpolit. Forderung, die neben der Gleichstellung vor dem Gesetz für alle Mitgl. der Gesellschaft gleiche Bildungs- und Lebensmöglichkeiten umfasst. Gradmesser für den Stand der C. sind u. a. die allgemeine Wirksamkeit der Bürgerrechte (z. B. die Realisierung der Gleichberechtigung von Mann und Frau), die Arbeits- und Wohnbedingungen und der Zugang zu den Bildungseinrichtungen. Der Abbau von Bildungsprivilegien wird bes. durch bildungspolit. und schulreformer. Maßnahmen angestrebt (u. a. Ausbau der Vorschule, Einrichtung von Ganztagsschulen und Gesamtschulen, Abbau von Bildungsbarrieren, Begabtenförderung). Im Gedanken der C. vereinigen sich freiheitl. und soziale Denkansätze. Vom liberalen Ansatz her gilt C. als gegeben, wenn gesetzlich die Wege zur Selbstverwirklichung des Einzelnen geebnet und die Gesellschaft notfalls materielle Hilfe bereit stellt, um wirtschaftlich Schwache zu fördern. Die tatsächl. Wahrnehmung der Startchancen hängt dann v. a. von der Initiative des Einzelnen ab. Sozialist. Denkmodelle fassen C. auf als Brechung von Standesprivilegien herrschender Klassen auf dem Wege revolutionärer Umformung der bestehenden Gesellschaft. Die Weiterentwicklung des Verfassungsstaates unter dem Einfluss sozialdemokrat., sozialliberaler und sozialkonservativer Denkansätze zum sozialen Rechtsstaat im 20. Jh. führte im Sinne der C. zu einer im Einzelnen unterschiedl. Verschränkung von individueller Freiheit und Gleichheit der Startchancen aller.
Literatur:
R. Geißler. Soziale Schichtung u. Lebenschancen in Deutschland, hg. v. Stuttgart 21994.
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