Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Causa
Causa[lat. »Ursache«, »Grund«] die,
1) Philosophie: Terminus der scholast. Philosophie zur Bezeichnung versch. Ursachen. Auf Aristoteles geht die klass. Unterscheidung von vier Ursachen zurück: C. finalis, Zweckursache (Finalität); C. efficiens, Wirkursache (Kausalität); C. formalis, Formursache: das, woraus ein Ding seine Eigenschaften erhält; C. materialis, Stoffursache: das, woraus ein Ding entsteht. Die Scholastik schloss weitere Unterscheidungen an: C. sui, Ursache seiner selbst, für die Scholastik der philosoph. Begriff von Gott.
2) Recht: der Rechtsgrund (für eine Vermögensverschiebung), bes. die Rechtsbeziehung zw. dem Empfänger einer Leistung und dem Leistenden, welche die Leistung rechtfertigt (z. B. der Kaufvertrag als C. für die Zahlung).
Causa[lat. »Ursache«, »Grund«] die,
1) Philosophie: Terminus der scholast. Philosophie zur Bezeichnung versch. Ursachen. Auf Aristoteles geht die klass. Unterscheidung von vier Ursachen zurück: C. finalis, Zweckursache (Finalität); C. efficiens, Wirkursache (Kausalität); C. formalis, Formursache: das, woraus ein Ding seine Eigenschaften erhält; C. materialis, Stoffursache: das, woraus ein Ding entsteht. Die Scholastik schloss weitere Unterscheidungen an: C. sui, Ursache seiner selbst, für die Scholastik der philosoph. Begriff von Gott.
2) Recht: der Rechtsgrund (für eine Vermögensverschiebung), bes. die Rechtsbeziehung zw. dem Empfänger einer Leistung und dem Leistenden, welche die Leistung rechtfertigt (z. B. der Kaufvertrag als C. für die Zahlung).