Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
COCOM
CỌCOM,Abk. für engl. Coordinating Committee for East-West-Trade-Policy, 1949 in Paris gegr. Komitee zur Kontrolle der Ausfuhr von Spitzentechnologien und strategisch wichtigen Gütern in die damaligen Staatshandelsländer und Problemregionen. Die von den 16 C.-Mitgl. (NATO-Staaten ohne Island sowie Japan und Australien) erstellten Embargolisten (C.-Listen) erfassten die Güter und Technologien, die nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen in die genannten Regionen exportiert werden durften. Aufgrund der Beendigung der Ost-West-Konfrontation liefen die C.-Bestimmungen zum 1. 4. 1994 aus.
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