Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
C-Waffen-Abkommen
C-Waffen-Abkommen, Kurz-Bez. für die »Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes von chem. Waffen«, 1993 von 130 Staaten unterzeichnet, andere Staaten können ihm jederzeit beitreten, in Kraft getreten 1997; verfügt die Vernichtung aller C-Waffen und entsprechender Produktionsanlagen spätestens nach 10, in Ausnahmefällen nach 15 Jahren. Die »Organisation für das Verbot chem. Waffen« (OPCW) mit Sitz in Den Haag soll die Einhaltung des Vertrages überwachen sowie Routine- und Verdachtskontrollen im militär. Bereich und in der chem. Ind. durchführen.
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