Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
bündische Jugend
bündische Jugend,1923 aufgekommene Sammelbez. für die politisch und konfessionell nicht festgelegten Bünde der freien Jugendbewegung, die von keinem zweckbestimmten Altersverband abhängig waren. Da die b. J. im »Reichsausschuss der dt. Jugendverbände« trotz ihrer geringen Zahl (etwa 50 000 Mitgl.) die aktivste Gruppe bildete, wurde sie 1933 als Erste von der NSDAP verboten. Nach 1945 bildeten sich aus der b. J. der »Freideutsche Kreis« und die »Ludwigstein-Vereinigung«.
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