Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
biogenetische Grundregel
biogenetische Grundregel(Rekapitulationstheorie), ein von E. Haeckel und F. Müller aufgestelltes Entwicklungsgesetz, wonach der Entwicklungsablauf (Ontogenese) eines Individuums eine kurze, gedrängte Wiederholung der Entwicklungsgeschichte (Phylogenese) des zugehörigen Stammes ist. Haeckel unterschied: Palingenese (Auszugsentwicklung), die Wiederholung der Stammesentwicklung, und Zänogenese (Störungsentwicklung), die Neuentwicklung oder Abwandlung der Stammesentwicklung in der Individualentwicklung. Beispiel: Bildung von Kiemenbögen bei allen Wirbeltierembryonen. Für die Rekonstruktion stammesgeschichtl. Zusammenhänge hat die b. G. nur beschränkten Wert.
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