Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
betrieblicher Gesundheitsschutz
Gesundheitsschutz, betrieblicher, die zum Arbeitsschutz gehörende Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Der von den Berufsgenossenschaften auf seine Einhaltung zu überwachende G. verpflichtet die Arbeitgeber u. a., den Arbeitnehmer über Risiken zu unterrichten, seinen Gesundheitszustand überprüfen zu lassen und Arbeits- und Produktionsmittel sowie Arbeitsverfahren den Bedürfnissen des Menschen anzupassen. Arbeitnehmer haben u. a. von ihnen festgestellte potenzielle Gefahren zu melden.
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