Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
beschleunigtes Verfahren
beschleunigtes Verfahren,Strafverfahren, das gemäß §§ 417 ff. StPO vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht mit abgekürzter Ladungsfrist geführt werden kann, wenn der Sachverhalt einfach oder die Beweislage klar und zur sofortigen Verhandlung geeignet ist.
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