Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
befristetes Arbeitsverhältnis
befristetes Arbeitsverhältnis (Zeitarbeitsverhältnis), ein Arbeitsverhältnis, das ohne Kündigung nach Ablauf einer vereinbarten Dauer oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses endet (z. B. Krankheitsvertretung, Saisonarbeit). Eine Befristung ohne sachl. Grund ist grundsätzlich rechtswidrig. (Beschäftigungsförderungsgesetz)
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: befristetes Arbeitsverhältnis