Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
bedingte Verurteilung
bedingte Verurteilung,v. a. im Jugendstrafrecht mögliche Verurteilung, bei der das Gericht zwar die Schuld des Täters feststellt, aber noch nicht die Strafe verkündet, um dem Täter Gelegenheit zur Bewährung während einer Probezeit zu geben (im Unterschied zur Strafaussetzung zur Bewährung, bei der die Strafe verhängt und registriert wird). Nach dieser Bewährungsfrist wird im Erfolgsfall der Schuldspruch getilgt.
bedingte Verurteilung,v. a. im Jugendstrafrecht mögliche Verurteilung, bei der das Gericht zwar die Schuld des Täters feststellt, aber noch nicht die Strafe verkündet, um dem Täter Gelegenheit zur Bewährung während einer Probezeit zu geben (im Unterschied zur Strafaussetzung zur Bewährung, bei der die Strafe verhängt und registriert wird). Nach dieser Bewährungsfrist wird im Erfolgsfall der Schuldspruch getilgt.