Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bürgerrechte
Bürgerrechte, die einem Staatsangehörigen zustehenden Teilnahmerechte am Staatsleben durch aktives und passives Wahlrecht und Bekleidung öffentl. Ämter; ferner alle Staatsbürgerrechte, bes. die Grundrechte. Schließlich die Ortsbürgerrechte, also das Recht der in einer Gemeinde Wohnenden auf Benutzung der öffentl. Einrichtungen, verbunden mit der Pflicht, die Lasten des Gemeinwesens mitzutragen. Die frühere Unterscheidung zw. vollem B. der Gemeindebürger und minderem Einwohner-B. ist bis auf das Wahlrecht überholt. Das österr. Recht knüpft auf Landesebene hinsichtlich der B. an den Wohnsitz an. In der Schweiz ist jeder Kantonsbürger zugleich Schweizer Bürger und Bürger einer Gemeinde; keines dieser drei B. kann gesondert bestehen.
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