Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bürgermeister
Bürgermeister, der Vorsteher einer Gemeinde, dessen Stellung und Aufgaben in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt sind (Gemeinde); in den Stadtstaaten Berlin (Regierender B.), Bremen und Hamburg (Erster B.) Verfassungsorgane, deren Stellung der eines Minpräs. eines Bundeslandes entspricht.
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