Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bürgermeister
Bürgermeister, der Vorsteher einer Gemeinde, dessen Stellung und Aufgaben in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt sind (Gemeinde); in den Stadtstaaten Berlin (Regierender B.), Bremen und Hamburg (Erster B.) Verfassungsorgane, deren Stellung der eines Minpräs. eines Bundeslandes entspricht.
Bürgermeister, der Vorsteher einer Gemeinde, dessen Stellung und Aufgaben in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt sind (Gemeinde); in den Stadtstaaten Berlin (Regierender B.), Bremen und Hamburg (Erster B.) Verfassungsorgane, deren Stellung der eines Minpräs. eines Bundeslandes entspricht.