Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bürgerhaus
Bürgerhaus,das städt. Familienwohnhaus, das seit dem 12. Jh. auch der Berufsausübung dienen konnte; erreichte im 15. und 16. Jh. seine Blüte; vom städt. Herrenhaus (Palais) und neuzeitl. Mietshaus abzugrenzen. Die B. entstanden (unter Verzicht auf Stall und Scheune) aus den Bauernhäusern, deren landschaftlich versch. ausgeprägte Typen sich in Abwandlung in den B. wieder finden. Das oberdt. B. war von Beginn an auf Mehrräumigkeit und Mehrgeschossigkeit angelegt; abgegrenzte Hofbauten wurden durch Galerien mit dem Haus und untereinander verbunden, wodurch ein Arkadenhof entstand. Als Ausgangsform findet sich vielfach das »Zweifeuerhaus« mit einem Herdraum als Küche oder Werkstatt und einer heizbaren Stube. Das niederdt. B. geht auf das nordwesteurop. Hallenhaus (seit etwa 500 v. Chr. nachgewiesen) zurück. Der Einraum (Diele) diente der Berufsausübung ebenso wie dem Haushalt. Im Laufe der Entwicklung kamen niedrige Speichergeschosse dazu, der Einraum wurde unterteilt, gegen Ende des MA. richtete man auch die oberen Geschosse zum Wohnen ein. Das hess. B. ist ein Fachwerkhaus, das aus einer höheren Halle besteht, über der sich Wohnraum und Küche, im 2. Geschoss ein Speicher befindet. Das holländisch-niederrheinisch-Danziger B. mit straßenseitiger Diele (Geschossbildung in der Mitte und Tendenzen zur Hofbildung) ist eine aus diesen Typen entstandene Mischform. Im MA. entstand das Patrizierhaus, das sich in Größe und Ausstattung vom städt. B. unterschied.
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