Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bürgerbeauftragter
Bürgerbeauftragter, 1) Europarecht: vom Europ. Parlament ernannter Beauftragter, der befugt ist, Beschwerden von jedem EU-Bürger oder von jeder natürl. oder jurist. Person mit Wohnort oder Sitz in einem EU-Staat über Missstände bei der Tätigkeit der Organe oder Institutionen, mit Ausnahme des Gerichtshofs und des Gerichtshofs erster Instanz in Ausübung ihrer Rechtsprechungsbefugnisse, entgegenzunehmen (Art. 138 e EG-Vertrag).
2) Staatsrecht: Ombudsmann.
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