Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bürgerantrag
Bürger|antrag, in der Mehrzahl der Gemeindeordnungen das Recht der Bürgerschaft zu beantragen, dass der Gemeinderat eine bestimmte, den gemeindl. Wirkungskreis betreffende Angelegenheit behandelt. Ein B. verpflichtet die gemeindl. Gremien, die Angelegenheit innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Vom B. sind Bürgerentscheid und Bürgerbegehren zu unterscheiden. Der Bürgerentscheid ist durchzuführen, wenn der Gemeinderat mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitgl. beschließt, eine wichtige Gemeindeangelegenheit der Entscheidung der Bürger zu unterstellen, z. B. die Änderung der Grenzen des Gemeindegebiets. Mit dem Ziel, über wichtige Gemeindeangelegenheiten die Bürgerschaft entscheiden zu lassen, können auch die Bürger mittels eines Bürgerbegehrens den Bürgerentscheid beim Gemeinderat beantragen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Bürgerantrag