Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bücherverbot
Bücherverbot,kath. Kirchenrecht: das allg. Verbot, gegen Glaubens- und Sittenlehre gerichtete Schriften zu veröffentlichen oder zu vertreiben; früher bestand die Möglichkeit zusätzlicher Einzelverbote durch den Hl. Stuhl (Index). Das bis 1966 geltende Recht enthielt die Gewissensverpflichtung, diese Schriften weder herauszugeben, zu lesen, aufzubewahren, zu übersetzen noch zu verkaufen (Zensur).
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