Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesämter
Bundesämter (Bundesanstalten), in Dtl. Bundesoberbehörden für ein bestimmtes Sachgebiet, also als Teil der unmittelbaren Bundesverwaltung eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich einer obersten Bundesbehörde (Bundesminister). Den B. gleichgestellt sind die Bundesforschungsanstalten und Bundesinstitute, häufig untergliedert in Außenstellen, Nebenämter u. Ä. - In Österreich sind B. für Vollzugsaufgaben zuständige bundeseigene Behörden (z. B. Bundessozialämter, Umweltbundesamt). - In der Schweiz sind B. (ca. 70) den Departementen nachgeordnete Verwaltungseinheiten; sie bilden das Rückgrat der Bundesverwaltung (z. B. die B. für Umwelt, für Justiz, für geistiges Eigentum).
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