Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundeszwang
Bundeszwang,in Dtl. Zwangsmaßnahmen, die die Bundesreg. mit Zustimmung des Bundesrats treffen kann, um ein Land zur Erfüllung seiner ihm gegenüber dem Bund obliegenden Pflichten anzuhalten (Art. 37 GG).
Bundeszwang,in Dtl. Zwangsmaßnahmen, die die Bundesreg. mit Zustimmung des Bundesrats treffen kann, um ein Land zur Erfüllung seiner ihm gegenüber dem Bund obliegenden Pflichten anzuhalten (Art. 37 GG).