Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundeswasserstraßen
Bundeswasserstraßen,die im Eigentum der Bundesrep. Dtl. stehenden schiffbaren Flüsse, Seen, Kanäle und Küstengewässer (Binnenschifffahrt). Für Unterhaltung, Betrieb und Ausbau der B. ist der Bundesverkehrsmin. zuständig, dem dazu die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen mit Wasser- und Schifffahrtsämtern unterstehen. Die Gesamtlänge der B. beträgt (1997) rd. 7 467 km (Seeschifffahrtsstraßen rd. 800 km, Binnenschifffahrtsstraßen rd. 6 600 km).
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