Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundeswahlgesetz
Bundeswahlgesetz,in Dtl. das Bundes-Ges. vom 7. 5. 1956 (mit späteren Änderungen), das die Wahl der Abg. zum Bundestag, bes. das Wahlsystem (Wahlrecht), die Wahlorgane, die Wahlhandlung, die Wählbarkeit, die Feststellung des Wahlergebnisses sowie Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag, regelt.
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