Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesverwaltungsgericht
Bundesverwaltungsgericht,oberster Gerichtshof des Bundes auf dem Gebiet der allg. Verwaltungsgerichtsbarkeit, 1952 mit Sitz in Berlin errichtet. Das B. entscheidet v. a. über die Revision gegen Urteile der Oberverwaltungsgerichte. Es besteht aus dem Präs., aus den vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern. Das B. ist in Senate, besetzt mit fünf Berufsrichtern, gegliedert, darunter Wehrsenate und Disziplinarsenate. Bes. zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wird der Große Senat tätig.
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