Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte,Abk. BfA, Körperschaft des öffentl. Rechts, errichtet durch Ges. vom 7. 8. 1953, Sitz: Berlin. Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten. Vertreterversammlung und Vorstand als Organe der BfA bestehen je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber.
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