Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesversammlung
Bundesversammlung,1) in Dtl. das Organ für die Wahl des Bundespräs.; besteht aus den Mitgl. des Bundestags und einer gleichen Zahl von Mitgl., die von den Landtagen der Länder gewählt werden. In Österreich das Gesamtorgan von Bundesrat und Nationalrat zur Vereidigung (Angelobung) des Bundespräs., in der Schweiz das aus Nationalrat und Ständerat gebildete Bundesorgan (auch: eidgenöss. Räte).
Literatur:
Braun, B.: Die B. Frankfurt am Main u. a. 1993.
2) Dt. Bund: der Gesandtenkongress der Gliedstaaten, auch Bundestag genannt. Er tagte 1815-66 in Frankfurt am Main unter österr. Vorsitz.
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