Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundestreue
Bundestreue,im Bundesstaat die Verpflichtung des Gesamtstaates und der Gliedstaaten zu bundesfreundl. Verhalten, d. h. zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständigungsbereitschaft. In Dtl. ist die B. ein ungeschriebener Grundsatz des Verfassungsrechts, der fundamentale Bedeutung für die bundesstaatl. Ordnung hat.
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