Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundessozialgericht
Bundessozialgericht,Abk. BSG, das durch Ges. vom 3. 9. 1953 in Kassel errichtete oberste dt. Gericht für die Sozialgerichtsbarkeit; zuständig bes. für Revisionen in öffentlich-rechtl. Streitigkeiten in Sozialversicherungs-, Arbeitslosenversicherungs- und Kriegsopfersachen. Die Senate des B. sind mit drei Berufs- und zwei ehrenamtl. Richtern besetzt. Der Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung des B. dient sein Großer Senat.
Bundessozialgericht,Abk. BSG, das durch Ges. vom 3. 9. 1953 in Kassel errichtete oberste dt. Gericht für die Sozialgerichtsbarkeit; zuständig bes. für Revisionen in öffentlich-rechtl. Streitigkeiten in Sozialversicherungs-, Arbeitslosenversicherungs- und Kriegsopfersachen. Die Senate des B. sind mit drei Berufs- und zwei ehrenamtl. Richtern besetzt. Der Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung des B. dient sein Großer Senat.