Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundessozialgericht
Bundessozialgericht,Abk. BSG, das durch Ges. vom 3. 9. 1953 in Kassel errichtete oberste dt. Gericht für die Sozialgerichtsbarkeit; zuständig bes. für Revisionen in öffentlich-rechtl. Streitigkeiten in Sozialversicherungs-, Arbeitslosenversicherungs- und Kriegsopfersachen. Die Senate des B. sind mit drei Berufs- und zwei ehrenamtl. Richtern besetzt. Der Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung des B. dient sein Großer Senat.
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