Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundessiegel
Bundessiegel, in Dtl. Amtssiegel für alle Bundesbehörden. Das große B. zeigt den von einem Kranz umgebenen Bundesadler; zu seiner Führung sind u. a. berechtigt: der Bundes-Präs., der Bundeskanzler, der Bundesrechnungshof, das Bundesverfassungsgericht und die obersten Gerichtshöfe des Bundes. Das kleine B. zeigt ebenfalls den Bundesadler, hinzugefügt ist das Signum der jeweils siegelführenden Behörde.
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