Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesrecht
Bundesrecht,das in einem Bundesstaat geltende Recht des Gesamtstaats, im Unterschied zum Landesrecht. In Dtl. sind B. alle seit dem In-Kraft-Treten des GG erlassenen Bundesges. und -verordnungen sowie das als B. fortgeltende frühere Recht. Nach Art. 31 GG (B. bricht Landesrecht) hat das B. den unbedingten Vorrang. In Österreich und der Schweiz hat das B. gleichfalls den Vorrang vor dem Landesrecht bzw. kantonalen Recht.
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